Einstellbedingungen Parkplatz Zeughausstraße 8

Betreiber: The AdInsider GmbH, Büssinghook 52, 46395 Bocholt

1. Zustandekommen des Mietvertrags

Mit dem Befahren des Parkplatzes und/oder der digitalen Buchung über unsere Web-App akzeptiert die Nutzerin bzw. der Nutzer diese Einstellbedingungen verbindlich. Es entsteht ein entgeltlicher Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB, beschränkt auf die Nutzung eines Einstellplatzes.

Weder Bewachung noch Verwahrung des Fahrzeugs sind Gegenstand dieses Vertrages.


2. Zulässige Fahrzeuge

Zugelassen sind ausschließlich betriebs- und verkehrssichere Fahrzeuge in serienmäßigem Zustand ohne sicherheitsrelevante oder abgasmanipulierende Umbauten. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, verdächtige Fahrzeuge ohne Vorankündigung zu entfernen.


3. Tarife und Zahlungsweise

Gültig ab 07/2025

  • Kurzzeitparken: 0–15 Minuten kostenlos
  • Tagesticket: 5,00 € gültig von 03:00 am bis  03:00 am des darauffolgenden Tages
  • Wochenendtarif: 10,00 € Gültig von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 08:00 Uhr
  • 7-Tage-Tarif: 25,00 € Gültig für 7 Tage
  • Dauerparken (Monatstarif): ab 65,00 € (für Neukunden)

Bezahlung erfolgt ausschließlich digital über unsere Web-App oder den QR-Code vor Ort. Akzeptierte Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay.



4. Vertragsverstöße und Vertragsstrafe

Bei unberechtigter Nutzung (z. B. ohne gültige Buchung) erhebt die Betreiberin eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 35 €, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 €.

Diese Bearbeitungsgebühr deckt den Verwaltungsaufwand einschließlich der Bearbeitung und Nachverfolgung durch die von der Betreiberin beauftragte ETI experts GmbH, Amsterdamer Straße 133 b, D-50735 Köln.

Die ETI experts GmbH ist berechtigt, im Auftrag der Betreiberin die Kommunikation mit dem Nutzer durchzuführen, insbesondere zur Geltendmachung der Vertragsstrafe und der Bearbeitungsgebühr. Die Betreiberin bleibt in jedem Fall alleinige Vertragspartnerin und Forderungsinhaberin.

Die Geltendmachung weiterer zivilrechtlicher Ansprüche (z. B. Besitzstörung, Schadenersatz) bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Wiederholung oder Gefahr im Verzug kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters entfernt werden.


5. Nutzungsvorgaben

Die Betreiberin übt das Hausrecht auf dem gesamten Parkplatz aus. Sie ist berechtigt, bei Regelverstößen oder Gefahr im Verzug Personen vom Gelände zu verweisen.

Es gelten die Regelungen der StVO. Anweisungen des Parkplatzpersonals sowie markierte Stellflächen sind strikt zu beachten.

Bei Gefahr im Verzug oder groben Regelverstößen behält sich die Betreiberin das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Halters entfernen zu lassen.


6. Haftung

Die Betreiberin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Nutzers verjähren in 12 Monaten ab Vertragsende, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.




7. Kennzeichenerfassung & Datenschutz

Zur Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung und zur Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO wird das amtliche Kfz-Kennzeichen beim Ein- und Ausfahren automatisiert erfasst, verarbeitet und temporär gespeichert.

Es findet keine dauerhafte Videoüberwachung des Parkplatzes statt. Eine anlassbezogene Bildverarbeitung (z. B. bei mutmaßlichen Vertragsverstößen oder Schadensfällen) kann im berechtigten Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Eine Auswertung erfolgt ausschließlich im konkreten Anlassfall durch autorisierte Stellen.

Speicherdauer:
Kennzeichendaten und ggf. Bildmaterial werden gelöscht, sobald sie zur Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind – spätestens jedoch nach 72 Stunden, sofern keine berechtigte Weiterverarbeitung zur Beweissicherung oder Rechtsverfolgung notwendig ist.

Empfänger:
Im Falle von Vertragsverstößen übermittelt die Betreiberin die hierfür erforderlichen Daten an den Dienstleister ETI experts GmbH, der als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig ist. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.

Betroffenenrechte:
Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15–21 DSGVO. Beschwerden können bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht werden.

Verantwortliche Stelle:
The AdInsider GmbH
Büssinghook 52
46395 Bocholt

E-Mail: parken@the-adinisder.com

8. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Betreiberin in Bocholt.

Für Verbraucher gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Bitte verlassen Sie bei Ablauf der gebuchten Parkdauer unverzüglich den Parkplatz. Mit der Nutzung des Parkplatzes erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.